Schwerpunkte

Immobilienrecht und Erbrecht in Portugal:

Das Immobilienrecht und Erbrecht in Portugal - einschließlich der steuerlichen Vorschriften - sowie das Erbrecht sind innerhalb der EU nicht einheitlich geregelt.
Bei der Übertragung von Immobilien ist es nicht immer möglich, deutsche Rechtsvorstellungen auf Portugal zu übertragen.
Wir unterstützen und begleiten Sie bei allen Fragen des Immobilienerwerbs oder deren Veräußerung in Portugal.
Berücksichtigt werden dabei alle steuerlichen Aspekte die mit einem Immobiliengeschäft einhergehen.

Firmengründung/Gesellschaftsrecht:

Wir begleiten Ihre Firmengründung in Portugal, beginnend mit der Beratung über die Wahl der passenden Gesellschaftsform bis hin zu allen notwendigen Eintragungen in Register.
Die Klärung steuerlicher, arbeits- und gewerberechtlicher Belange steht dabei immer im Vordergrund.

Arbeitsrecht:

Wir beraten und unterstützen Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehört u.A. die Gestaltung des Arbeitsvertrags, Besonderheiten des Kündigungsschutzes sowie Fragen der Sozialversicherung.

Immobilienrecht und Erbrecht in Portugal